ACHTUNG Drogentests bei Fahrschülern
13.01.2017 | FAHRSCHUL-NEWS
Auch wenn man gerade erst dabei ist das Autofahren zu lernen, ist man vor Polizeikontrollen nicht sicher.
In letzter Zeit kontrolliert die Münchner Polizei vermehrt und gezielt Fahrschüler auf Drogenkonsum.
Auch unsere Fahrschulautos wurden bereits 2 Mal von der Polizei angehalten und die Fahrschüler einem sofortigen Drogentest unterzogen.
In einem Fall wurde der Fahrschüler wegen Verdacht auf Drogenkonsum sofort mit auf die Polizeidienstelle genommen.
Liebe Fahrschüler, bitte bedenkt dass die Nachweisbarkeit von THC deutlich länger als seine Wirkung andauert. Das heißt, dass der Konsum auch noch dann nachweisbar ist, wenn der Konsument glaubt, längst wieder seine Nüchternheit zurückerlangt zu haben.
Bei einmaligem Konsum zeigt ein THC-Teststreifen nach drei bis fünf Tagen ein positives Ergebnis an. Greift der Betreffende gewohnheitsmäßig zum Joint, kann eine Urinprobe für THC einen Drogenkonsum bis zu zwölf Wochen nachweisen.
Bestätigt der Drogentest eine verbotene Menge THC im Blut, drohen dem Fahrschüler hohe Geldbußen, ein sofortiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Außerdem wird die Führerscheinstelle informiert.
Urteilt diese das der Fahrschüler „charakterlich ungeeignet“ ist für den Straßenverkehr, wird der Prüfauftrag sofort eingezogen.
Um die Ausbildung irgendwann wieder fortsetzten zu dürfen, werden meist sehr teure und langwierige medizinisch psychologische Gutachten (MPU) verlangt. Auch ein Nachweis der Drogenabstinenz über bis zu 12 Monate muss erbracht werden.
Bitte seid vernünftig und verzichtet auf Drogen am besten ganz! Ihr spart euch dadurch viel Ärger, Geld und schont eure Gesundheit.
Zurück zu den News